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Gegen Zugangsbeschränkungen. Stoppt Hahn!

Sophie am 10. Juli 2009 um 15:29

Die Novelle des Universitätsgesetzes 2002 ermöglicht den Universitäten, im Master und PhD den Zugang zu beschränken. Wissenschaftsminister Hahn geht damit einen Schritt weiter in Richtung Hochschulen nur für Eliten: Dass die finanziell ausgehungerten Unis, die unter der chronischen Unterfinanzierung durch Gehrer und Hahn leiden, sich die Studierenden lieber aussuchen und nicht unfroh sind, ausselektieren zu können, überrascht niemanden.

Gestern kam die Gesetzesänderung in den Nationalrat - wir konnten nicht schweigen und forderten die Abgeordneten auf ganz unterschiedlichen Ebenen dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen: NEIN zu diesem UG.

Das Universitätsgesetz 2002 war schon bei seiner Einführung umstritten und führte zu massiven Studierendenprotesten, die jüngere Geschichte findest du auf der VSStÖ-Homepage.

Die Novelle bringt große Probleme: Sowohl bei Master- als auch allen PhD-Studien sollen künftig ‘qualitative Zugangsbedingungen’ über das Weiterstudieren entscheiden.’Qualitativ’ kann alles von Nummerus Clausus bis Fremdsprachenkenntnis bedeuten. Wird als Bedingung für ein Doktorats-Studium bespielsweise ein Notendurchschnitt von 1,5 definiert, wird kaum noch jemand zum Doktorat zugelassen werden. Die Studierenden haben keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zu einem Master-Studium. Es ist lediglich ’sicher zu stellen’, dass die Absolvierung eines Bachelors zur unmittelbaren Zulassung berechtigt. Hier fehlt es eben an genau jenem subjektiv einklagbaren Recht zur Fortsetzung des Studiums. Auch bei einer Facheinschlägigkeit ist somit die Zulassung nicht gewährleistet. Hier liegt ein weiteres Formulierungsproblem vor, denn es muss nicht jeder beschränkte Master für  mindestens ein Bachelor-Studium offen sein, sondern umgekehrt jeder Bachelor den Zugang zu nur einem Master-Studium ermöglichen. Dadurch können die Universitäten praktisch alle Master-Studien beliebig beschränken. Ein facheinschlägiges Master-Studium kann vieles sein. Es können formell mehrere Studien geführt werden anstatt mehrere Spezialisierungen im Rahmen eines Master-Studiums anzubieten. Die Gefahr besteht hier darin, dass die Uni als facheinschlägiges Master-Studium eines auswählt, welches für den Großteil der Studierenden völlig unbrauchbar ist und alle anderen beschränkt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Ausbau des §124b: Hier gilt nicht mehr die Beschränkung auf die bundesdeutschen NC-Studien, sondern auf alle die bestehenden deutschen NC-Studien. Das sind auch Studienrichtungen, die nur in einzelnen Bundesländern beschränkt sind, damit dürfte wohl der Großteil der Studien abgedeckt und der freie Hochschulzugang abgeschafft sein.

Der VSStÖ wird weiterhin auf allen Ebenen gegen dieses Gesetz Stellung beziehen - sei es im Kampf gegen Zugangsbeschränkungen oder in der Vertretungsarbeit an den Unis.

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